Gemäß der internen Geschäftsordnung vom Jugendparlament von Luxemburg, schlägt der Ausschuss für Familie, Integration und Solidarität folgende Resolution vor.

Bezüglich des Artikel Nummer zehn (10) vom Amtsblatt des Großherzogtums Luxemburg sich befassend mit dem Gesetz vom 22.Februar 1974 über die Reform der Güterstände in einer Ehe, und des Artikel Nummer hundertdreiundvierzig (143) vom Amtsblatt des Großherzogtums Luxemburg sich befassend mit dem Gesetz vom 9.Juli 2004 über die legale Grundlage von bestimmten Lebenspartnerschaften.

Das Jugendparlament begrüßt und unterstützt die Initiative der aktuellen Regierung die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen. Ziel einer Politik ist es auf die Bedürfnisse der Gesellschaft einzugehen und ihre Mitglieder, unabhängig derer sexuellen Orientierungen oder geschlechtlichen Identitäten, gleichzustellen.

Wir, das Jugendparlament Luxemburg, fordern, dass die entsprechende Gesetzesvorlage schnellstmöglich umgesetzt wird. Allerdings finden wir folgende Ergänzungen wünschenswert:

 

  • Es müssen alle erforderlichen gesetzgeberische, administrative und sonstige Maßnahmen ergriffen werden, um dafür Sorge zu tragen, dass alle Ansprüche, Vorrechte, Pflichten und Vorteile, die für verheiratete oder in eingetragenen Lebenspartnerschaften (PACS) lebende Partner und Partnerinnen unterschiedlichen Geschlechts gelten, in gleichem Maße auch für verheiratete oder in eingetragenen Lebenspartnerschaften (PACS) lebende Partner bzw. Partnerinnen gleichen Geschlechts gelten. In anderen Worten muss im Gesetzestext verankert werden, dass all die oben genannten Maßnahmen unabhängig jeglicher sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität gesichert sind.

 

  • Zusätzlich dazu müssen alle erforderlichen gesetzgeberische, administrative und sonstige Maßnahmen ergriffen werden, um dafür Sorge zu tragen, dass alle Ansprüche, Vorrechte, Pflichten und Vorteile, die für verheiratete Partner und Partnerinnen (unabhängig der sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität) gelten, in gleichen Maße auch für in eingetragenen Lebenspartnerschaften (PACS) lebende Partner und Partnerinnen (unabhängig der sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität) gelten. In anderen Worten muss im Gesetzestext verankert werden, dass all die oben genannten Maßnahmen unabhängig der Form der Partnerschaft (Ehe oder PACS) gesichert sind.