Basierend auf der Empfehlung der Europäischen Kommission ein rauchfreies Europa zu schaffen, den europäischen Richtlinien für einen immer umfassenderen Nichtraucherschutz und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, und der Ankündigung durch den Gesundheitsminister Mars DI BARTOLOMEO, das Rauchverbot auch auf Gaststätten und Diskotheken auszuweiten, stellt sich das Jugendparlament hinter ein schärferes Nichtraucherschutzgesetz.

Schätzungen zufolge fordert allein das Passivrauchen europaweit jährlich mehr als 79.000 Tote.[1] Dazu kommen ca. 650.000 Tote durch den direkten Konsum von Tabakwaren. Der Schutz vor dem gefährlichen Passivrauchen scheint längst überfällig, denn die Gefahrenliste möglicher Folgen ist bekanntermaßen lang. Sie reicht von kurzfristigem Unwohlsein und anhaftender Geruchsbelastung, bis hin zu schweren Schäden an der Lunge, Herzkreislaufstörungen und nicht zuletzt erhöhtem Herzinfarkt- und Krebsrisiko.

Die Jugendparlamentarier fordern deshalb den Gesetzgeber auf, die Menschen stärker vor dem gesundheitsschädlichen Passivrauchen zu schützen, und ein solches Gesetz schnellstmöglich auf den Instanzenweg zu bringen.

Den nachfolgenden Punkten soll hierbei eine besondere Beachtung gelten:

 

  • Bei Verstößen gegen die Regelung soll ein ähnliches Buβgeldverfahren wie in Irland eingeführt werden, indem der Hausherr für einen Verstoß mithaften muss.
  • Wie in Italien üblich soll es auch zu einer Verdoppelung des Bußgeldes führen, wenn der Verstoß in Gegenwart von Unter-Sechzehnjährigen und Schwangeren stattfindet.
  • Zwecks der Nicht-Diskriminierung von Einraumgaststätten, wie z.B. von Dorfkneipen, in denen der Wirt der einzige Angestellte bleibt, fordert das Jugendparlament Ausnahmeregelungen für abgetrennte Raucherräume zu überdenken und überprüfen.
  • Die Möglichkeit sogenannter „Raucherclubs” soll bestehen bleiben, genauso wie das Rauchen in öffentlich subventionierten Clubanlagen, mit der Auflage dass der Zutritt Unter-Sechzehnjährigen hier verwehrt sein muss.
  • Eine Innovationsklausel soll es ermöglichen im Zuge des technischen Fortschritts Räumlichkeiten mit speziellen Be- und Entlüftungsanlagen ausstatten zu dürfen, um das Rauchen wieder erlauben zu können. Aber nur falls nachträglich erwiesen, dass dadurch das Passivrauchen keine gesundheitsschädlichen Folgen mehr mit sich trägt.
  • Hinsichtlich der Möglichkeit der Entstehung von Lärmbelästigungen durch Raucheransammlungen im Freien, fordert das Jugendparlament die geltenden Lärmschutzregelungen nach 22 Uhr zu respektieren, und bei Verstoß zu sanktionieren.
  • Rauchen in der Öffentlichkeit soll zwar weiterhin erlaubt bleiben, jedoch das willkürliche Wegwerfen von Zigarettenstummel konsequenter geahndet werden. Im Zuge dessen sollen mehr öffentliche Aschenbecher aufgestellt werden.
  • Um diese Aufgaben bewältigen zu können fordert das Jugendparlament die Einführung eines Ordnungsamtes, bzw. die Ausweitung der Kompetenzen des bestehenden Ordnungsdienstes, den sogenannten „Pecherten“.


[1]    Grünbuch der Europäischen Kommission zur Tabakpolitik in Europa, Brüssel 2007